Verschärfung § 42 AO
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15.08.2007, 15:12
Beitrag: #4
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RE: Verschärfung § 42 AO
zaunkönig schrieb:... Presseinformation Berlin, 10.8.2007 Jahressteuergesetz 2008: Neue Missbrauchsregelung ist überflüssig! Verbände fordern Beibehaltung der alten Regelung Nach der geplanten Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO) sollten alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, sobald sie Steuergestaltungen verwenden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf zwar entschärft. Aber „Her- umflicken an Murks bleibt trotzdem Murks“, kritisieren der Bund der Steuerzahler, der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der Deutsche Steuerberaterverband und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Die Verbände fordern Bundestag und Bundesrat auf, von einer Neuregelung Abstand zu nehmen und stattdessen die bishe- rige Regelung beizubehalten. Sie hat sich in jahrelanger Praxis bewährt. Die Änderung des Missbrauchsparagraphen 42 AO ist unangemessen, trägt zur weiteren Verunsi- cherung der Steuerzahler und Berater bei und wird zu einer enormen Prozessflut füh- ren. Ein Missbrauch soll nach der Neufassung jetzt vorliegen, wenn der Steuerzahler eine ungewöhnliche Gestaltung gewählt hat, für die er - der Steuerzahler - keine beachtli- chen außersteuerlichen Gründe nachweisen kann. Offen ist, was unter „ungewöhnlich“ zu verstehen ist. Ungewöhnlich für die Finanzbeam- ten dürfte sein, wenn Steuern gespart werden. Für den Steuerzahler dürfte es sich hin- gegen eher um eine gewöhnliche Gestaltung handeln, da Steuern sparen grundsätzlich legal und legitim ist. Ungewöhnlich soll eine Gestaltung sein, die nicht der Gestaltung entspricht, die vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde. Die unbestimmten Rechtsbegriffe „Wille des Gesetzgebers“ und „Verkehrsanschauung“ werden in der Pra- xis zu massiven Problemen führen. Zahlreiche zusätzliche Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Sicherheit kann der Steuerzahler nur über eine verbindliche Auskunft erhalten, für die er dann allerdings bezahlen muss. (Seite 1 von 2) Damit wird, entgegen der bisherigen Rechtslage, die Beweislast umgekehrt. Dem Steu- erzahler werden zusätzliche Darlegungs- und Beweislastpflichten auferlegt. Die geplan- te Neuregelung ist ein weiterer Beweis für die zunehmende Gängelung der Steuerzah- ler durch den Fiskus. Erlaubt ist nicht mehr, was das Gesetz zulässt, sondern was der Fiskus als Wille des Gesetzgebers interpretiert. Die jetzige Missbrauchsregelung wurde durch Rechtsprechung untermauert und be- schränkt sich auf die Fälle des tatsächlichen Missbrauchs. Anscheinend genügt das der Bundesregierung nicht. Würden die Pläne Wirklichkeit, droht den Steuerzahlern weitere Rechtsunsicherheit und das deutsche Steuerrecht würde auf noch weniger Akzeptanz stoßen. Steuersatzsenkungen, wie in der jüngsten Unternehmensteuerre- form, reichen nicht aus, um Bürger und Unternehmen in Deutschland zu halten, be- tonen die Verbände. Ein gesundes Steuerklima mit Rechtssicherheit und gleichmä- ßiger Kräfteverteilung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung gehört ebenso dazu! Kontakt: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. Reiner Holznagel, Tel.: 030 / 25 93 96 0 Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Erich Nöll, Tel.: 030 / 30 10 86 10 Deutscher Steuerberaterverband e.V. Markus Deutsch, Tel.: 030 / 278 76 2 Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Uwe Rauhöft, Tel.: 030 / 4 01 29 25 mfg Dr. H.C. Freak |
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