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Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit?
14.01.2010, 10:06
Beitrag: #4
RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit?
Ja, und läuft das genauso mit den Einkünften im Jahr der Geburt? Also für das Elterngeld-Jahr?

Beispiel:
Einkünfte vor dem Elterngeldbezug: mtl 2000 Euro, nachgewiesen durch die EÜR, Steuerbescheid liegt nicht vor.
Jetzt soll aber während des Elterngeld-Bezugszeitraumes die gewerbliche Tätigkeit nicht komplett aufgegeben werden, sondern nur reduziert werden. Also bekommt der Antragsteller ja nicht 67% von den 2000 Euro = 1340, sondern nur 67% von (2000 E - geschätzten Einkünften während des Elterngeld-Bezuges, zB 500 E) = 1005

Die 500 Euro wurden geschätzt, ist jetzt nach Ablauf des Elterngeldes nachzuweisen, dass tatsächlich nur 500 Euro verdient wurden, und kommt es zu einer Nachzahlung bzw Erstattung, je nachdem, oder bleibt es einfach bei den geschätzten 500 Euronen, ohne weiteren Nachweis?

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LG
Clematis
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RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - Clematis - 14.01.2010 10:06

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