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Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit?
14.01.2010, 10:03
Beitrag: #3
RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit?
Hallo HC,

das ist mir bekannt. Vorjahreseinkommen als Basis. Zur Verdeutlichung mein Problem:

Kind geboren am 01.01.2010,
Vater ist gewerblich tätig und nimmt
Elternzeit für 01-06/2010

Basis ist Gewinn 2009 (ggf vorl bwa etc)
* 67%
= max Elterngeld (Deckel 1800¤)

Nun kann ein Gewerbe nie komplett ruhend gestellt werden, der Vater bleibt also nebenbei etwas tätig und erzielt auch Einkommen in der Elternzeit, das kürzt ja des EG!

Dieses (!!!) kann ja zZt nur geschätzt werden, wie ist hier das Verfahren?

1. Man schätzt Einkommen und EG wird definitiv
2. Die Schätzung führt zum vorl EG
a) bis im Juli eine BWA vorgelegt wird
b) bis im Folgejahr GuV vorgelegt wird
c) bis in 2012 Steuerbescheid vorliegt

Entscheidend für die Frage, wie genau man schätzt, soll man nachschätzen während der Elternzeit (Bwa), bekommt man Nachzahlungen, wenn Gewinn doch unter Schätzung etc...

So!

Gruß

showbee
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RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - showbee - 14.01.2010 10:03

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