Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
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14.08.2007, 23:05
Beitrag: #4
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Hallo,
Zitat:45 Dies ist die, nach meiner Meinung, entscheidende Passage hinsichtlich des dem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalts. Abschließend erläutert der BFH lediglich unter welchen Umständen eine Lieferung oder eine Dienstleistung und somit der ermäßigte bzw. normale Steuersatz anzuwenden ist. Sinngemäß eine Klarstellung der gesetzlichen Bestimmungen. Denn würde ich die Erläuterungen losgelöst sehen, dann käme ich zwangsläufig zu dem Ergebnis, das auch ein Kantinenbetrieb lediglich Lieferungen erbringt und somit ermäßigt zu besteuern sind. Die organisatorische Infrastruktur der Kantineneinrichtung ist ihm, trotz räumlicher Nähe nicht zuzurechnen, und die Teller und Bestecke sind notwendige Verkaufsverpackung und von untergeordneter Bedeutung. Das hat mich noch nicht überzeugt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - zaunkönig - 14.08.2007, 15:12
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Clematis - 14.08.2007, 17:11
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Lemgun - 14.08.2007, 20:56
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - zaunkönig - 14.08.2007 23:05
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Lemgun - 15.08.2007, 22:44
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