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Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
14.08.2007, 23:05
Beitrag: #4
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Hallo,

Zitat:45

b) Aufgrund dieser Feststellungen des FG erbrachte der Kläger insoweit Dienstleistungen i.S. des § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG 1993, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG, als er seinen Kunden mit Hilfe seiner Standnachbarn eine "Infrastruktur" i.S. der RandNr. 26 ff. des EuGH-Urteils Hermann (in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210) bereitstellte, die nicht notwendig mit der Vermarktung zubereiteter Speisen zusammenhing. Aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers gab der Kläger nicht nur zubereitete Speisen ab, sondern er stellte auch unmittelbar neben seinem Imbisswagen Tische, Bänke oder Stühle bereit, an denen die gekauften Speisen sitzend verzehrt werden konnten. Auf welcher Rechtsgrundlage (hier: Duldung) und von wem (hier: von Standnachbarn) die Sitzplätze dem Kläger zur Bereitstellung an seine Kunden überlassen wurden, in wessen Eigentum sie standen und wer sie anschließend reinigte, ist unter Umständen wie denen des Streitfalls aus der Sicht eines Kunden unerheblich.


Dies ist die, nach meiner Meinung, entscheidende Passage hinsichtlich des dem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalts.

Abschließend erläutert der BFH lediglich unter welchen Umständen eine Lieferung oder eine Dienstleistung und somit der ermäßigte bzw. normale Steuersatz anzuwenden ist. Sinngemäß eine Klarstellung der gesetzlichen Bestimmungen.

Denn würde ich die Erläuterungen losgelöst sehen, dann käme ich zwangsläufig zu dem Ergebnis, das auch ein Kantinenbetrieb lediglich Lieferungen erbringt und somit ermäßigt zu besteuern sind. Die organisatorische Infrastruktur der Kantineneinrichtung ist ihm, trotz räumlicher Nähe nicht zuzurechnen, und die Teller und Bestecke sind notwendige Verkaufsverpackung und von untergeordneter Bedeutung.

Das hat mich noch nicht überzeugt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - zaunkönig - 14.08.2007 23:05

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