Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
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14.01.2010, 09:41
Beitrag: #30
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RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Im neuen § 12 II Nr. 11 heißt es:
Zitat:Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Wie ist das mit dem A 29 V UStR „Nebenleistung teilt Schicksal der Hauptleistung“ zu sehen. Wird dieser Grundsatz dadruch ausgehebelt? |
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