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§ 15 a UstG
31.12.2009, 09:30
Beitrag: #2
RE: § 15 a UstG
Moin,

Die steuerbare und steuerpflichtige Entnahme ist imho korrekt.
Den § 15a brauchst Du nicht.
§ 15a Abs 8 greift nämlich nicht, da der Umsatz (Entnahme) nicht anders zu beurteilen ist, als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung (Beispiele in A 217b UStR).

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Gruß und ebenfalls allen einen sanften und guten Rutsch,

die Catja

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§ 15 a UstG - Jive - 30.12.2009, 20:50
RE: § 15 a UstG - Catja - 31.12.2009 09:30
RE: § 15 a UstG - showbee - 31.12.2009, 14:17
RE: § 15 a UstG - Jive - 31.12.2009, 18:04

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