§ 15 a UstG
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30.12.2009, 20:50
Beitrag: #1
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§ 15 a UstG
Huhu :-)
Nu hat er mich also wieder mal mein "Lieblingsparagraph" erwischt .. Bei folgender Fallgestalltung kriege ich den Knoten in meinem Hirn seit nunmehr fast 2 Stunden nicht aufgelöst... vielleicht weiss ja von euch jemand Rat: Ein zu 100% umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer hat einen PKW in 2007 angeschafft und voll dem Betrieb und dem Unternehmen zugeordnet ( 100% Vorsteuerabzug) Er führt ein nicht zu beanstandendes Fahrtenbuch ( an die Finanzamtler/innen : bitte so hinnehmen ) unternehmerischer = betrieblicher anteil ca 80 % Bei der Bewertung der privaten Nutzung für Zwecke der Ust gem § 10 Abs. 4 Nr. 2 Satz 3 UstG ist allerdings ,abweichend von der ertragsteuerlichen Nutzungsdauer, der 5 Jahreszeitraum des § 15a Ustg anzusetzen. Nur.. und da hakts bei mir, was passiert, wenn der PKW nach sagen wir 3 Jahren zum ertragsteuerlichen Buchwert (angemessener Wert unterstellt) durch den Unternehmer entnommen werden soll. Dann habe ich doch m.E. einen Fall des § 3 Abs. 1 b UstG iVm § 10 Abs. 4 Nr. 1 UstG Der Führt allerdings zu einer anderen Umsatzsteuer als eine Berichtigung nach § 15a UstG, da in diesem Fall eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 50% der Netto-AK einer 15a Berichtigung in Höhe von nur noch Ust auf 40% der Netto-AK (15a) gegenübersteht. Und das ist mein Gedankenproblem was mir Bauchschmerzen bereitet, denn bisher ging das immer so schön auf mit der Ust. Meint Ihr auch, dass ich mit der Umsatzsteuerpflichtigen Entnahme richtig liege ?? Vorab schon einmal Danke und einen guten Rutsch Euer Jive PS: mit dem rutschen bitte nicht wörtlich nehmen... wir haben in Niedersachsen grad Eisregen "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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§ 15 a UstG - Jive - 30.12.2009 20:50
RE: § 15 a UstG - Catja - 31.12.2009, 09:30
RE: § 15 a UstG - showbee - 31.12.2009, 14:17
RE: § 15 a UstG - Jive - 31.12.2009, 18:04
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