Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
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30.12.2009, 14:34
Beitrag: #28
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RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Andere Ansicht: meyer
Die Steuer für die sonstige Leistung (hier Übernachtung) entsteht erst, wenn die Leistung erbracht, also abgeschlossen ist. Das ist jedenfalls für eine Übernachtung vom 31.12. auf den 01.01. eindeutig am 01.01., damit ermäßigter Steuersatz. So auch Bayrisches Landesamt für Steuern (Schreiben war schon in diversen Newslettern, z. B. sis-tagesaktuell). Für die vorherigen Tage ist die Frage, ob bei längerer Verweildauer jede Übernachtung eine Teilleistung ist. Das ist wohl jedenfalls dann der Fall, wenn ein Preis je Übernachtung vereinbart ist. Es könnte aber anders aussehen, wenn ein Gesamtpreis für den ganzen Aufenthalt vereinbart ist. In so einem Fall könnte dann die Leistung insgesamt erst im neuen Jahr erbracht sein. Das ist wohl der Ansatzpunkt der DEHOGA. Ich denke, dazu wird es bald auch noch was vom BMF geben (neben diversen zu erwartenden Fachartikeln). Im Grunde ist das ganze ja nicht anders als bei üblichen Umsatzsteuererhöhungen (hinzu kommen nur die Abgrenzungsprobleme mit Nebenleistungen etc). Da sollte es eigentlich schon einiges zu geben. |
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