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Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
21.12.2009, 09:40
Beitrag: #3
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
@Petz

Wie? Ähnlich wie bei einem Beamten?

Ein Beamter erhält doch Beihilfe oder irre ich mich und dann ist es doch wie beim einem "normalen" Angestellten. Hier (bei einem Beamten) wäre eine "1" zu schlüsseln. Oder habe ich da was flasch verstanden?

@meyer

Da keinerlei zuschüsse fliessen wäre im Fall der Hausfrau eine "2" zu schlüsseln.

Ciao Dragon
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RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Dragon - 21.12.2009 09:40

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