Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
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21.12.2009, 09:40
Beitrag: #3
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RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
@Petz
Wie? Ähnlich wie bei einem Beamten? Ein Beamter erhält doch Beihilfe oder irre ich mich und dann ist es doch wie beim einem "normalen" Angestellten. Hier (bei einem Beamten) wäre eine "1" zu schlüsseln. Oder habe ich da was flasch verstanden? @meyer Da keinerlei zuschüsse fliessen wäre im Fall der Hausfrau eine "2" zu schlüsseln. Ciao Dragon |
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Nachrichten in diesem Thema |
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - meyer - 18.12.2009, 22:18
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Petz - 18.12.2009, 22:33
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Dragon - 21.12.2009 09:40
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Petz - 21.12.2009, 16:16
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Dragon - 21.12.2009, 16:29
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