Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
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18.12.2009, 22:33
Beitrag: #2
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RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
Ich würde auf eine "2" tippen.
Ähnlich wie bei Beamten hat die Ehefrau in diesem Fall keinerlei Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse oder dergleichen, sie muss also ihre gesamten Aufwendungen selbst tragen. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - meyer - 18.12.2009, 22:18
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Petz - 18.12.2009 22:33
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Dragon - 21.12.2009, 09:40
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Petz - 21.12.2009, 16:16
RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen - Dragon - 21.12.2009, 16:29
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