Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
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07.08.2007, 23:19
Beitrag: #23
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RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
dann würde ja die Regelung mit den Reisekosten obsolet werden, wenn die Einsatzwechseltätigkeit mehr als drei Monate dauert.
Aber es stimmt schon: Vom Sprachgefühl hab ich ein ganz gehöriges Problem, hier Einsatzwechseltätigkeit anzunehmen. Andererseits: der Arbeitnehmer hat zahlreiche, verschiedene Projekte für seinen Arbeitgeber bei einem einzigen Auftraggeber durchgeführt. Es stand nie von vornherein fest, dass der "Aufenthalt" bei dem Auftraggeber 8 Jahre dauern würde. Es hätte auch sein können, dass er bei anderen Auftraggebern für andere Projekte eingesetzt wird. Der Arbeitnehmer hat zeitweise (zu Hause) für seinen Arbeitgeber auch andere Projekte bearbeitet. Ich habe folgendes gelesen: Entscheidend sind nicht die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes. Maßgebens ist vielmehr, ob der AN des konkret zu beurteilenden Dienstverhältnisses nach dem Direktionsrecht des AG aller Voraussicht nach damit rechnen muss, dass er seine Arbeitsleistung immer wieder an anderen Arbeitsstellen erbringen muss (BFH 20.11.1987). Dann kommt es nicht auf die Zahl der Einsatzstellen im KJ an, d.h. auch der Einsatz auf nur einer Tätigketisstelle ist dann Einsatzwechseltätigkeit. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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