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Gewerblich geprägte Gesellschaft und Entprägung?
16.12.2009, 22:30
Beitrag: #2
RE: Gewerblich geprägte Gesellschaft und Entprägung?
1. Die GmbH & Co. KG hat bereits eine Bilanz, nicht nur eine EÜR, die sie im übrigen im Normalfall auch veröffentlicht hat.
2. Bisher Einkünfte aus VV, also Privatvermögen.
3. Die Theorie ist interessant, der Insoverwalter wäre also gesetzlicher Fremdgeschäftsführer?
4. Nach Schmidt, RZ 221 zu § 15, ist Begriff der Geschäftsführung gesetzlich oder gesellschaftsvertraglich zu interpretieren. Gesellschaftsvertrag bleibt, käme also nur gesetzlicher Grund in Frage. Freilich **ist** der Insoverwalter nicht GF, sondern arbeitet nur **wie** ein GF.
5. Falls damit gewerbliche Prägung verbunden wäre, damit BV ==> Einlage in das BV nach § 6 (1) Nr. 5 mit dem zutreffenden Wert.
6. Falls dann Gewerbesteuer anfallen sollte: wen stört es? Gewerbesteuer wäre dann Masseverbindlichkeit. Falls Masse nicht ausreichen sollte, wird Masseunzulänglichkeit festgestellt, Bank verwertet Grundstück, Finanzamt kriegt so auch kein Geld...

schönen Tag noch

phönix
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RE: Gewerblich geprägte Gesellschaft und Entprägung? - phönix - 16.12.2009 22:30

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