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Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
15.12.2009, 20:45
Beitrag: #9
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Das sehe ich nicht so.

Der StB kann doch schon die Höhe seiner Forderung beziffern, nachdem er die Anlage SO erstellt hat, und damit in die Ermittlung der Einkünfte nach § 23 einfließen lassen.

Es kommt doch weder auf die Rechnungserstellung noch auf die Zahlung an.
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip? - Petz - 15.12.2009 20:45

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