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Verschärfung § 42 AO
04.08.2007, 13:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2007 13:29 von zaunkönig.)
Beitrag: #1
Verschärfung § 42 AO
Hallo,

war vom Gesetzgeber geplant. Danach sollte, sinngemäß, der Steuerpflichtige den individuellen Nachweis erbringen, dass seine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.
Es wäre also nicht mehr möglich gewesen, Gestaltungsfreiräume und Gesetzeslücken individuell auszulegen und anzuwenden. Die Folge wäre gewesen, dass sich der Steuerpflichtige später hätte den Nachteil in jedem Fall anrechnen lassen müssen, soweit er eben nicht allgemeine Verkehrsauffassung darstelle. (*Edit*)

Nun wurde der Gesetzentwurf zurückgezogen.

Es bleibt beim bisherigen § 42 AO und es wird auch mindestens bis zu den Wahlen 2009 dabei bleiben.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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