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Aufteilung bei Trennung
09.12.2009, 21:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2009 21:22 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: Aufteilung bei Trennung
Der Unterschied ist abgesehen davon, dass das verfahrensrechtlich auch nicht identisch ist (in ganz verschiedenen Normen geregelt), dass LSt-Abzüge immer eindeutig einem Ehegatten zugeordnet werden können, während ansonsten geschaut werden muss, für wessen Rechnung die Zahlung geleistet wurde.

Sofern bei gemeinsam festgesetzten VZ nicht ausdrücklich bei Zahlung kenntlich gemacht wird, dass man nur für eigene Rechnung die Zahlung leistet (was in der Praxis eigentlich ohne besonderen Anlass keiner macht) und dem Amt nicht eine Trennung der Eheleute bekannt ist, gelten VZ nämlich als für Rechnung beider Eheleute als geleistet, egal, wer die wirklich gezahlt hat.

Folge: Die VZ werden bei der Aufteilung der Erstattung beiden Ehegatten zur Hälfte zugerechnet. Das kann in einigen Fällen ziemlich bitter ausgehen.
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Aufteilung bei Trennung - Opa - 09.12.2009, 12:41
RE: Aufteilung bei Trennung - meyer - 09.12.2009, 12:55
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