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Aufteilung bei Trennung
09.12.2009, 20:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2009 13:21 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Aufteilung bei Trennung
Gemeint sind wohl keine VZ sondern Lohnsteuerabzüge?

Wenn die Erstattung ausschließlich auf LSt der Ehefrau beruht, ist auch nur sie Gläubigerin der Forderung gegenüber dem FA. Bei Aufteilung muss daher herauskommen, dass alles auf EF entfällt.

Da kann das FA nur mit Zustimmung der EF mit Schulden des EM beim FA verrechnen.
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Aufteilung bei Trennung - Opa - 09.12.2009, 12:41
RE: Aufteilung bei Trennung - meyer - 09.12.2009, 12:55
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