Aufteilung bei Trennung
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09.12.2009, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2009 12:56 von meyer.)
Beitrag: #2
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RE: Aufteilung bei Trennung
Kann man so nicht sagen.
Erstattungen werden anders als Nachzahlungen nach dem Verhältnis der Steuerabzüge bzw. Vorauszahlungen aufgeteilt. Kommt also drauf an, worauf die Erstattungen zurückzuführen sind. In der WV steht übrigens die Erstattung normalerweise dem Schuldner zu, weshalb das FA aufrechnen darf, sollte es noch eigene Forderungen haben. Will das FA aufrechnen, muss es eigentlich schon von sich aus eine Aufteilung machen. Läuft aber in der Praxis gern schief. |
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Aufteilung bei Trennung - Opa - 09.12.2009, 12:41
RE: Aufteilung bei Trennung - meyer - 09.12.2009 12:55
RE: Aufteilung bei Trennung - Opa - 09.12.2009, 13:28
RE: Aufteilung bei Trennung - meyer - 09.12.2009, 20:38
RE: Aufteilung bei Trennung - ecro - 09.12.2009, 20:45
RE: Aufteilung bei Trennung - meyer - 09.12.2009, 21:19
RE: Aufteilung bei Trennung - ecro - 09.12.2009, 21:56
RE: Aufteilung bei Trennung - Opa - 10.12.2009, 10:13
RE: Aufteilung bei Trennung - Petz - 10.12.2009, 18:03
RE: Aufteilung bei Trennung - Opa - 10.12.2009, 18:18
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