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Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
02.12.2009, 17:03
Beitrag: #55
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Kiharu schrieb:Ich war der Auffassung, dass Dingens geht so als Schriftstück raus. Kenne das von einigen anderen Beratern als Ankreuzversion.

Um Himmels willen! Bei aller Normierung und aller Corporate Identity wird hier schon Wert darauf gelegt, dass mitgedacht wird und nicht irgendwelcher Müll rausgepustet wird.


Kiharu schrieb:Und unter uns: Ich habe bisher keinen Fall entschieden, welcher im Hinblick auf die Unbestimmtheit der Vorläufigkeitsvermerke RdV beantragt hatte. Das Ding landet bei mir im Schrank. ... Soviel Gestaltungsfreiheit in der Abarbeitung meiner Einsprüche räume ich mir ein.

Klingt wie "stattgegeben" :-)

Ehrlich, meinetwegen kann das Ding in dem Schrank Haare ansetzen.

Ich mag auch immer die Änderungsbescheide, in denen drinsteht "Hiermit erledigt sich Ihr Einspruch vom 30. Februar 2009".

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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag - ecro - 02.12.2009 17:03
RE: # 10: Solidaritätszuschlag - Opa - 03.09.2008, 09:38
RE: # 10: Solidaritätszuschlag - Opa - 03.09.2008, 11:13

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