Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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02.12.2009, 16:57
Beitrag: #54
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Na, dann kommen wir uns ja langsam näher.
Ich war der Auffassung, dass Dingens geht so als Schriftstück raus. Kenne das von einigen anderen Beratern als Ankreuzversion. Und unter uns: Ich habe bisher keinen Fall entschieden, welcher im Hinblick auf die Unbestimmtheit der Vorläufigkeitsvermerke RdV beantragt hatte. Das Ding landet bei mir im Schrank. Ich hab weiss Gott andere Fälle zu bearbeiten, wo es um Rechtsfragen geht, da fang ich nicht das Streiten mit dem Berater an, ob man nun RdV zu lässt oder nicht. Soviel Gestaltungsfreiheit in der Abarbeitung meiner Einsprüche räume ich mir ein. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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