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Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
02.12.2009, 15:07
Beitrag: #53
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Kiharu schrieb:Ne, aber warum so umschweifend, ausschweifend und besserwisserisch?
...Jeder andere Berater würde einfach auf die zum Streitfall passenden Verfahren hinweisen. Damit könnte man Ihren Einspruch auf ein Drittel runterkürzen.

Ah...jetzt kommt der Butterkuchen vom Blech!

Neee, da kommt weit weniger als ein Drittel beim FA an, meistens wird nicht mal die erste Seite voll. Das meiste von dem Text ist im Original (WORD-Dokument) als Hinweistext gekennzeichnet und soll dem Mitarbeiter als Liane dienen, an der er sich entlanghangeln kann, damit er nicht jedesmal nachfragen muss, worum es da eigentlich geht.

Eine Ausnahme ist das Verfahren zu den Vorläufigkeitsvermerken. Dort habe ich ganz zu Anfang (also vor dem BMF-Schreiben vom 1. April) noch einen anderen Text drin gehabt. Als dann die ersten Schreiben vom FA kamen, dass doch jetzt Nummer 4 in die Vorläufigkeitsliste aufgenommen sei, habe ich den Text runtergekürzt und geändert.

Eigentlich um dem FA eine Krücke zu geben, das Ding einfach beiseite zu legen oder auf den Inhalt einzugehen. Trotzdem kommen dieselben Schreiben vom FA, ich erwähnte ja. Stichwort "Ablaufplan".

Was in den Standard-Einspruch kommt und was nicht, wird hier regelmäßig besprochen. Ich habe ein Auge auf die Verfahren und nehme erledigte Sachen raus oder passe sie an, meistens taggenau.

Das Vorläufigkeitsdingens gefällt mir auch nicht, und zwar aus tatsächlichen Gründen (erwähnte ich ja auch schon: rechtswidrige Fortsetzung; wer möchte da denn klagen?). Ist inzwischen deshalb auch schon eingedampft worden (aber immer noch da).

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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag - ecro - 02.12.2009 15:07
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RE: # 10: Solidaritätszuschlag - Opa - 03.09.2008, 11:13

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