Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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02.12.2009, 14:13
Beitrag: #50
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Zitat:Ich kann dir versichern, dass ich recht genau durchblicke, was in dem FG-Verfahren entschieden wurde, was beim BFH zur Frage ansteht und was das Finanzamt darauf antwortet. Beispielsweise auch die Umsetzung nur zur Hälfte mit dem BMF-Schreiben vom 1. April. Na wenn da so ist, wünsch ich noch einen schönen Tag. Und im Übrigen, auch ich arbeite nicht nach Schema F. und bin sehr wohl in der Lage Urteile zu lesen und setze bestimmt nicht alle Verwaltungsanweisungen blind um. Sie sollten mal davon abrücken, alle Finanzbeamte über einen Kamm zu scheren. Zitat:Und wenn ich auf ein Schreiben, in dem es um eine vor dem BFH offene Frage geht, eine Antwort vom FA bekomme, die mit dem Vorgetragenen nichts zu tun hat [1], dann sehe ich, dass im Finanzamt Ablaufdiagramme Schritt für Schritt abgearbeitet werden und weiter nichts [2]. Und wenn ich sehe, dass Ihr Autotext-Einspruch nur ein Abklatsch der in der Fachliteratur kundgetanenen Meinung ist, dann kann darauf auch eine entsprechende Antwort kommen. Im Übrigen sollten Sie Ihre Ausführungen zu den § 17 Verlusten (AK) aktualisieren. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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