Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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02.12.2009, 11:45
Beitrag: #43
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Ist das nicht in der Rechnung zur Anfertigung der Steuererklärung eingearbeitet? Dann sollte der Mandant auch sehen, dass wirklich was getan wurde.
Es ist doch so, dass der Mandant nicht merkt, wenn beispielsweise der Jahresabschluss falsch ist. Aber wenn sein Name falsch geschrieben ist, dann merkt es das. Und dafür bezahlt er auch. Deshalb schicken wir Kopien der Einsprüche an den Mandanten. Geht in den meisten Fällen auch recht schnell: E-Mail mit PDF-Datei und dem Text "Hier haste, guxtu. Kannst aber wegheften." ® |
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