Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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26.11.2009, 12:16
Beitrag: #25
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Der StB ist natürlich gezwungen bei den Masseneinsprüchen mitzumachen, jedenfalls wenn das welche sind, die in der Öffentlichkeit groß breitgetreten werden. Ich erinnere mich, dass es da mal eine Hysterie wegen der Grundsteuer gab.
Bei ESt-Einsprüchen macht das Ganze auch verfahrensrechtlich noch einen gewissen sind, da die jedenfalls bis zu Teil-Einspruchsentscheidungen den gesamten Fall offenhalten, was sich bisweilen als Vorteil herausstellen kann. Beim Soli bringt das aber alles nichts. |
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