Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
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26.11.2009, 00:47
Beitrag: #9
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Hallo,
ich habe mich zuerst mal ganz formal am Sachverhalt festgehalten: PiranhaVS schrieb:Brüder A und B gründen zum 01.11.2009 eine GbR.Und da Vorsteuer nur der Unternehmer GbR beanspruchen kann, sind die Vorsteuern von A und B in der GbR - egal wann gegründet - nicht berücksichtigungsfähig. PiranhaVS schrieb:@Tosch Meinst Du dass A und B eine empfangene Rechtsberatung an die A&B GbR verkaufen sollen ? Hm ?!?! Bei BGA hätte ich da kein Bauchweh aber so ?!?Ist doch nichts anderes als gekauftes Know-How. Wenn ich z.B. von einem Anwalt klären lasse, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Homepage rechtssicher ins Internet zu stellen, dann hätte ich überhaupt keine Bedenken, nicht die Rechtsberatung, sondern die daraus gewonnenen Erkenntnisse weiterzuverkaufen: Für die Beratung i.S. Gestaltung einer Homepage berechne ich ¤ ... Hier wird ja keine Rechtsberatung vorgenommen, sondern das eigene Wissen, für das ja schließlich kompetente Beratung in Anspruch genommen und bezahlt wurde, in die GbR eingebracht. Warum nicht gegen Geld? Ohne die Vorarbeit hätte die GbR dieses Geld ja auch bezahlen müssen. Und warum nicht ganz offene Schiene fahren, die Vorarbeiten im einzelnen als Anlage zur Rechnung nehmen und en bloc verkaufen? Dann ist für alle ersichtlich, dass die jeweiligen Leistungen zunächst die des Einzelunternehmers waren, dann aber von der GbR übernommen und genutzt wurden? Ich wüsste im Moment nichts, was dagegen spricht. Gruß tosch |
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Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - PiranhaVS - 25.11.2009, 13:48
RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - tosch - 25.11.2009, 14:01
RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - ecro - 25.11.2009, 16:06
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