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Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
25.11.2009, 20:03
Beitrag: #7
RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Liegt wohl daran, dass es die beste Idee ist.

Muss ja keine Einbringung zur Neugründung sein. A oder B kann ja auch aufnehmen. § 24 (2) Satz 2 UmwStG hat ja zudem den Charme der Wahlmöglichkeiten.

Noch ein Gedanke zur GbR:
Nach A 19 UStR existiert die GbR ja auch schon zumindest umsatzsteuerlich, wenn auch das Geschäft an sich noch gar nicht angefangen hat. Insoweit könnten die Rechnungen an die GbR tragen. Dem steht allerdings entgegen, dass es keine Rechnungen an die A+B GbR gibt, sondern nur die an A oder B. Was sagt denn das BMF-Schreiben da? Ich hab es leider nicht parat, weil ich unterwegs bin.

Und noch ein Gedanke:
Wenn schon die Rechnung an A (oder B) geht und ja eigentlich im Zusammenhang mit der Mitunternehmerschaft steht, inwieweit bezieht der A (oder B) die Leistung für "sein Unternehmen"?

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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - ecro - 25.11.2009 20:03

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