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Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
25.11.2009, 19:06
Beitrag: #6
RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Finde Toschs Idee am Besten; Einbringung zweier Betriebe zur Neugründung sollte vorliegen, ggf lässt sich aus der Aufteilung der Kosten bis dato was ziehen. Dumm ist nur, wenn Ausgaben chaotisch mal zu A mal zu B zugeordnet sind, dann lag schon eh und je eine GbR vor und an Rechnungsberichtigung geht kein Weg vorbei...
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - showbee - 25.11.2009 19:06

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