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Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
25.11.2009, 18:27
Beitrag: #5
RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Hm... nun bin ich mir bei der "Gründung" der GbR nicht ganz sicher. Was soll denn das sein, die Gründung?

Der _schriftliche_ Vertrag? Ein mündlicher? Die Abrede, "ab jetzt" eine GbR sein zu wollen?

Und dann: Wenn es noch keine GbR gab, kann auch schlecht die Rechnung auf diese ausgestellt werden. Ich würde deshalb den Gedanken an SoBV wegen der "Gründung" der GbR nicht voreilig abtun. Ich könnte auch zu dem Schluss kommen, dass die GbR bereits existiert hat, weil die Gesellschafter ja tatsächliche Handlungen für die GbR vorgenommen haben.

...alles so Überlegungen...

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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - ecro - 25.11.2009 18:27

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