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Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
25.11.2009, 16:06
Beitrag: #3
RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Oder beide stecken ihre Vorleistungen ins SonderBV. Dann können sie nach § 6 (5) zu Buchwerten übertragen. Ein "Sonder-Unternehmen" kennt das UStG nicht.

Dürfte dann auch besser zu den Rechtsdienstleistungen usw. passen.

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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - ecro - 25.11.2009 16:06

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