Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
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25.11.2009, 13:48
Beitrag: #1
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Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Hallo,
habe heute ein neues tolles Mandat erhalten... Brüder A und B gründen zum 01.11.2009 eine GbR. Nach der Gründung waren diese bei mir in der Kanzlei. Vor der Gründung sind ab Januar 2009 immens hohe Ausgaben in der Größenordnung von Euro 80.000,00 angefallen, hauptsächlich für Rechtsberatung, Programmierung und etwas BGA. Die Rechnungen lauten natürlich nicht auf die A&B GbR sondern teilweise auf Herrn A oder teilweise auf Herrn B. Ein Hinweis auf die A&B GbR gibt es nicht. Hat hier jemand eine Rettungsmöglichkeit für den Vorsteuerabzug? Da ich kein Mitunternehmerspezialist bin, die Frage zur Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe stellt sich für mich natürlich auch noch. Würdet ihr sowas als vorweggenommene (Sonder)Betriebsausgaben verbuchen? Leider ist es wie immer, was man nicht täglich in der Praxis macht bereitet einem Kopfzerbrechen :-) |
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Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - PiranhaVS - 25.11.2009 13:48
RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät) - tosch - 25.11.2009, 14:01
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