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BMF-Erlass zur Maßgeblichkeit
24.11.2009, 14:28
Beitrag: #2
RE: BMF-Erlass zur Maßgeblichkeit
Zitat:Im Extremfall haben wir ein handelsrechtlich gesundes Unternehmen, welches Steuerrechtlich in die Insolvenz getrieben würde.

ich verstehe hierbei dein problem nicht. da es für die InsAntragspflicht ausschließlich auf die nach dem handelsrecht maßgebliche bilanzierung ankommt, ist es doch völlig egal, ob HaBi und SteuBi extrem auseinanderfallen.
ebenso war es doch schon immer gewollt, sich handelsrechtl. reich und steuerrechtl. arm zu rechnen. nach wegfall des maßgeblichkeitprinzips kann dies weitesgehend endlich (?) erreicht werden.
die mauschelei in den zwei bilanzen wird jedoch spätestens ihr chaos in den latenten steuern erfahren, deren erläuterung, soweit keine befreiung vorliegt, im anhang vorzunehmen ist, bezogen auf KapGes und KapCoGes.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: BMF-Erlass zur Maßgeblichkeit - Taxman - 24.11.2009 14:28

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