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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
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31.07.2007, 13:47
Beitrag: #7
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RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Aufteilungsschlüssel
Tja, ich habe die Rz. 9 zwar gelesen, war mir aber nicht sicher, ob ich den Text so verstehen darf, dass ich den Aufteilungsschlüssel (Ertragswerte!), den ich auf die AK anwende, auch auf die laufenden Kosten anwenden darf. Schließlich beziehen sich die Rz. 3 - 9 auf Eingangsleistungen vor dem 1.1.2004 (bei mir gehts um Gebäudekauf in 2007). Gut, wenn das so ist. Nachweise Wo im BMF-Schreiben steht das mit der Indizwirkung des Kaufvertrags? Ich finde es nicht. Ich meine ansonsten ist das klar, die Finanzverwaltung muss grundsätzlich den zivilrechtlichen Willen akzeptieren. Die Kaufpreisaufteilung im Vertrag wäre sicherlich der stärkste Nachweis. Werden noch andere Möglichkeiten des Nachweises anerkannt, wenn es um die Durchsetzung des Aufteilungsschlüssels nach Ertragswerten geht? |
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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - Schnitzer - 30.07.2007, 10:01
RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - zaunkönig - 30.07.2007, 13:56
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