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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
30.07.2007, 22:19
Beitrag: #6
RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Hallo,

steht alles im verlinkten BMF-Schreiben.

Siehe Randziffer 9


Und hinsichtlich der Anerkennung geht das BMF-Schreiben schon gleich zu Beginn darauf ein, dass die Aufteilung im Kaufvertrag indiziöse Wirkung entfaltet und dem erklärten Willen der Vertragsparteien entspricht. insoweit auch Bindungswirkung für die Verwaltung entwickelt.

Vielleicht mal ausdrucken und lesen. Ist etwas übersichtlicher als am Bildschirm.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - zaunkönig - 30.07.2007 22:19

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