Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
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30.07.2007, 21:39
Beitrag: #5
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RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
schon klar zaunkönig. Dort steht:
"Beim Erwerb von Gebäuden kommt auch weiterhin eine Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Ertragswerte zur Verkehrswertermittlung in Betracht, da es sich hierbei nicht um eine Umsatzschlüssel-Methode im vorgenannten Sinn handelt (vgl. Abschnitt 208 Abs. 2 Satz 11 UStR)." Habe ich auch gelesen. Das ist eine Verbeugung vor den BFH-Urteilen von 1998 (5.2. und 12.3.). Dort wird gerechnet: Jahresmiete (also Umsatz) pro Gebäudeteil x für gesamtes Gebäude einheitlicher Multiplikator. Also doch wieder Umsatz (ist doch egal ob ich den Umsatz mit 13,9 (in einem entschiedenen Fall) oder mit 12 (in dem anderen entschiedenen Fall) multipliziere. - Aufteilungsschlüssel einheitlich für Vorsteuer aus Anschaffungs(neben)kosten und laufenden (Betriebs)kosten? - Aufteilung des Kaufpreises muss schon im Kaufvertrag erfolgen oder darf auch an Hand von Kalkulationen des Käufers erfolgen? Was meinen Sie? Kennen Sie eine Literaturstelle? |
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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - Schnitzer - 30.07.2007, 10:01
RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - zaunkönig - 30.07.2007, 13:56
RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - Schnitzer - 30.07.2007, 16:50
RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - zaunkönig - 30.07.2007, 18:54
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RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - Schnitzer - 31.07.2007, 13:47
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