Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
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14.11.2009, 13:31
Beitrag: #2
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RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück???
Hallo,
Meine Mutmaßung: Soweit das Frühstück zum Beherbergungsangebot dazu gehört, dürfte es sich um eine untergeordnete Nebenleistung der Hauptleistung handeln. Sind Mahlzeiten separat buchbar, wird der Steuersatz wohl getrennt. Fraglich bleibt es bei pauschalen Angeboten, wie sie zum Beispiel bei All-Inclusive-Angeboten der Fall ist oder eben bei Teilverpflegung. Das Gesetz sagt absolut nichts dazu. Sieht man sich die Änderung an, so dürfte es bei der bisherigen Rechtsauslegung von Leistung und Nebenleistung bleiben, da lediglich der § 12 Abs. 2 UStG um eine weitere Nummer 11 ergänzt wurde, somit lediglich gesetzlich geregelt ist, dass sich der Steuersatz ermäßigt. Aber das ist alles Spekulation. Selbst die DEHOGA sieht sich außerstande hierzu handfeste Informationen heraus zu geben und verweist auf den Zeitpunkt der Gesetzesveröffentlichung. Vermutlich gibt es ein großes Durcheinander zum Jahreswechsel, weil dies mal wieder nicht spezifisch geregelt ist und das BMF-Schreiben zur Anwendung braucht dann bis April 2010. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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