Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
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30.07.2007, 16:50
Beitrag: #3
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RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Hallo Zaunkönig,
erst einmal danke. Aufteilung nach Umsatz geht wohl nicht mehr seit 2004 wg § 15 (4) S. 3 UStG, wonach Aufteilung nach Umsätzen nur zulässig ist, "wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist". Nur bei Kauf geht auch die Aufteilung nach Ertragwerten (A 208 (2) S. 11 UStR 2005). Widerspricht sich aber so stehts auch in Verwaltungsanweisungen. Begründung für unterschiedliche Werte z.B. Gewerbe im EG und Wohnung im OG: Die Gewerbeeinheit wirft mehr Miete pro qm ab, hat also höheren Ertragswert. Ihrer Ansicht nach, dürfte ich also den Aufteilungsschlüssel auch für die laufenden Kosten der Vermietung nutzen. Die Aufteilung müsste bereits im Kaufvertrag erfolgen? |
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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - Schnitzer - 30.07.2007, 10:01
RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - zaunkönig - 30.07.2007, 13:56
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