Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
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30.07.2007, 14:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2007 14:19 von Hans-Christian.)
Beitrag: #4
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RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
Vorwitzig schrieb:... Seh ich nicht so. siehe BMF-Schreiben vom 26.10.2005 Punkt III. Fahrtkosten nach DR zeitlich unbegrenzt! Bezüglich 30-km-Grenze Einspruch und Ruhen des Verfahrens. siehe hier ein Beispieltext: Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es sich bei den Fahrten von der Wohnung zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten um einen Typus handelt, der von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG seinem Zweck nach nicht erfasst werden soll. Diese Fahrten sind generell den Dienstreisen ähnlich. Ein Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit fährt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten. Die Entfernungen vom Wohnort schwanken oft stark. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel scheidet in dieser Situation regelmäßig aus. Der Arbeitnehmer hat auch nicht die Möglichkeit, durch eine entsprechende Wohnsitznahme selbst die Höhe seiner Fahrtaufwendungen zu bestimmen. Überlegungen der privaten Lebensgestaltung scheiden deshalb für die Wahl des Wohnortes im Verhältnis zum Arbeitsort von vorneherein aus. Daher sind alle Auswärtstätigkeiten auch bei den Fahrtkosten gleich zu behandeln. Auch bei Dienstreisen gilt die 30-km-Grenze nicht. Vor dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt wird unter dem Az. 4 K 62/06 bereits ein Klageverfahren geführt. Die Klage ist gegen das Finanzamt Genthin gerichtet. Ebenfalls vor dem Finanzgericht Nürnberg ist ein Verfahren anhängig unter Az. III 30/2006. Wir beantragen unter Hinweis auf die laufenden Klageverfahren ein Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO. VMA siehe ebenfalls BMF-Schreiben. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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