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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
30.07.2007, 13:56
Beitrag: #2
RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Hallo,

für die Aufteilung der Vorsteuer in einen abzugsfähigen (steuerpflichtige Umsätze) und einen nichtabzugsfähigen (steuerfreie Umsätze) Anteil im Zusammenhang mit gemischt genutzten Grundstücken gilt im Grundsatz die Aufteilung nach Wohn-/Nutzfläche.

Soweit dieser Aufteilungsschlüssel zu einer ungerechtfertigten Besteuerung führen würde, kann ein anderer Aufteilungsschlüssel herangezogen werden, der den tatsächlichen Gegebenheiten am nächsten kommt.
Denkbar wäre z.B. die Aufteilung der Vorsteuer nach den Umsätzen oder, wie hier angedacht, nach einem Vermögenswertschlüssel.

Um nun eine Aufteilung nach Kaufpreis der jeweiligen Vermögenseinheiten zu erlangen, bedürfte es nicht nur einer entsprechenden Aufteilung im Kaufvertrag, wo jede Vermögenseinheit eine spezifische Zuordnung erfährt, sondern auch einer strukturierten Begründung, warum bei gleicher Grundfläche eine Dachgeschosswohnung weniger wert ist als eine Wohnung in der ersten Etage und diese wiederum weniger Wert ist als die gewerblich genutzte Einheit im Erdgeschoss.
Da müsste es denn schon bauliche Unterscheidungen geben, die zu einer entsprechenden Wertezuordnung führen.

Der gefundene Aufteilungsschlüssel ist systematisch normalerweise auch der Schlüssel der generell für die Aufteilung der Vorsteuer gilt. Allerdings auch nur insoweit, wie der Aufteilungssschlüssel nicht zu einer ungerechtfertigten Besteuerung beim Vorsteuerabzug der laufenden Kosten führt.

Wenn also hier Gründe vorliegen vom allgemeinen Aufteilungsmaßstab nach Wohn-/Nutzfläche abzuweichen, sollte es dafür belegbare Gründe geben.

Ich empfehle hier eindringlich sich entsprechende steuerliche Beratung hinzuzuziehen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - zaunkönig - 30.07.2007 13:56

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