Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
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30.07.2007, 10:01
Beitrag: #1
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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Hallo allerseits, das Thema Vorsteueraufteilung läßt mich nicht los.
2 Detailfragen zur Vorsteueraufteilung bei Gebäuden: Also: Normalerweise ist die Vorsteuer nach Nutzflächen aufzuteilen (Verhältnis Vermietung ohne USt zu Vermietung mit USt). Im Fall des Erwerbs (nicht Herstellung!) eines Gebäudes akzeptiert die Verwaltung auch eine Aufteilung nach den Kaufpreisanteilen, die für die unterschiedlich vermieteten Gebäudeteile ermittelt wurden (gewerblich genutzte Teile i.dR. mit Option zur USt, Wohnungen zwangsläufig US-frei). Frage 1: Kann ich den aus den Kaufpreisanteilen ermittelten Verteilungsschlüssel auch für die Vorsteuer auf laufende Kosten nehmen oder darf ich nur die auf den Erwerb anfallende Vorsteuer (Rechnung von Makler u. Notar) danach aufteilen. Frage 2: Welche Art von Nachweisen werden von der Finanzverwaltung für die Begründung des Schlüssels nach Kaufpreisanteilen akzeptiert? Danke Viele Grüße Schnitzer |
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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - Schnitzer - 30.07.2007 10:01
RE: Vorsteueraufteilung bei Gebäuden - zaunkönig - 30.07.2007, 13:56
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