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Pauschalbesteuerung
19.10.2009, 11:51
Beitrag: #2
RE: Pauschalbesteuerung
Hallo,

nur wenn der AG eine Berichtigung der Gehaltsabrechnungen vornimmt.

Würde sagen, ist dumm gelaufen.


Der AG hätte im Vorfeld durchaus die Möglichkeit gehabt die pauchale Regelung von 2% zu verwenden und die LSt von maximal 8 Euro auf den AN abgewälzt. Das ist zulässig und es hätte nichts an der Tatsache geändert, dass durch die pauschale Besteuerung die Heranziehung bei der Einkommensteuer ebenfalls entfallen wäre.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Pauschalbesteuerung - phönix - 19.10.2009, 10:41
RE: Pauschalbesteuerung - zaunkönig - 19.10.2009 11:51
RE: Pauschalbesteuerung - Opa - 19.10.2009, 12:20
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RE: Pauschalbesteuerung - showbee - 20.10.2009, 17:22

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