VorSt-Abzug PersGes.
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16.10.2009, 19:27
Beitrag: #24
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
das wird immer witziger, je mehr man dazu liest. Liegt eine Rechnung auf den vollständigen Namen der Gesellschaft, unter Nennung aller Gesellschafter (Firmenname) vor, dann wird der Vorsteuerabzug zugelassen, wenn im Kfz-Brief die Anschrift der Firma aufgenommen wird. Wie das allerdings funktionieren soll, wenn die Zulassungsstelle in Bayern ist und der Firmensitz in Hamburg (oder sogar ausländischer Wohnsitz und Firmensitz in Deutschland), darüber schweigt sich alles aus. Der Oberwitz ist jedoch, dass die GbR als Vorgründungsgesellschaft diese Anforderungen nicht erfüllen muss, soweit das Kfz später dem Gesellschaftsvermögen dient. Sollte man diesen Thread nicht langsam in die Rubrik "Lustiges aus dem Steuerrecht" verschieben? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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