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Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
16.10.2009, 13:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2009 14:02 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Vielen Dank Euch beiden.

@zaunkönig:
Zitat:wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme Eile geboten ist, dann spricht doch einiges für eine Umwandlung in eine GmbH.

Der Junior kann den Vater ersetzen bzw. es kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden dass er an Stelle des Vaters in das Unternhmen einsteigt.

Der Junior kann, entsprechend seiner Stellung sowohl als GF als auch als Minderheitsgesellschafter sofort eingestellt werden.

Will der Onkel nicht Sad

Zitat:Der Onkel bekommt sein Geld.
Im Falle der Umwandlung auf ein Einzelunternehmen gegen Versorgungsleistung erhält er doch lediglich die wiederkehrende Versorgungsleistung.
In meinem Model könnte er einen Teil seiner Anteile gegen Barabfindung übertragen und erhält anstelle der Versorgungsleistung jeweils einen Betrag für Übertragung eines Teils seiner Anteile an der GmbH.

Das wäre eine Veräußerung, und die Steuer will der Onkel auch nicht tragen...

tolledeu schrieb:Hallo

der Vater kann doch aber auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinen Mitunternehmeranteil auf den Sohn übertragen. Dann würde dieser Part geklärt sein. Im zweiten Zug kann man sich dann dem Onkel widmen.

Wie eine Versorgungsleistung und deren Wegfall zu behandeln ist, findet man u.a. im Renten-Erlass 1 §10/5.

LG T.D.

Das kann der Vater nicht alleine, nur mit Zustimmung des Onkels, und der sperrt sich...

Den Renten-Erlass habe ich gelesen, wie die Versorgungsleistung zu behandeln ist, bin ich sicher und habe ich auch ganz oben dargestellt. Aber wie deren Wegfall zu behandeln ist, muss ich noch mal suchen, da habe ich nix finden können.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - Lemgun - 16.10.2009 13:57

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