VorSt-Abzug PersGes.
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16.10.2009, 08:20
Beitrag: #19
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Du sprichst mir aus der Seele!!
Und wie händeln wir das nun für die Zukunft?! Nur möglich über eine Vermietung an die GbR? Und da soll die Verwaltung nochmal kommen mit § 42 AO... Wir müssen ja um einen eigentlich simplen, gängigen und eindeutigen Fall einigermaßen regeln zu können! Oder überseh ich was und es gibt eine einfachere Lösung? |
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