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Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
15.10.2009, 15:09
Beitrag: #4
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Hallo,

bezüglich der personellen Verflechtung würde ich Dir gänzlich zustimmen wollen, wenn lediglich betrachtet wird, dass in der Betriebsgesellschaft eben die Mitglieder der Besitzgesellschaft nicht Anteilseigner sind.

Aber durch die Sicherungsübereignung der wesentlichen Betriebsgrundlage im Rahmen der Umwandlung sehe ich eine Problematik. Denn von Beginn an haben die ehemaligen Gesellschafter der OHG hier eine sehr starke wirtschaftliche Bestimmungsposition.
Die Übereignung ist ja an Bedingungen geknüpft, die nicht mehr erfüllt werden können.

Vielleicht äußerst sich zu der Problematik noch jemand, der in der Thematik ein wenig aktiver ist als ich.



Persönlich würde ich immer noch die Umwandlung in eine GmbH mit anschließender Anteilsübertragung "Zug um Zug" befürworten. Dann bleibt die Gesamtheit bestehen und die Sicherheit der ehemaligen OHG-Gesellschafter liegt in ihren Anteilen an der GmbH, die letztlich erst durch Tod (gegen Ausgleich) oder Erfüllung der Rentenpflicht verloren geht.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - zaunkönig - 15.10.2009 15:09

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