verbindliche Auskunft
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27.07.2007, 21:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2007 21:25 von Lemgun.)
Beitrag: #2
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RE: verbindliche Auskunft
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Der Antragsteller hat den so genannten Gegenstandswert sowie die Grundlagen für die Ermittlung dieses Wertes im Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu beschreiben.
wertabhängige Auskunftsgebühr: Die Gebührentabelle basiert auf § 34 Gerichtskostengesetz. Der Mindestwert beträgt 5.000 Euro und ergibt so eine Auskunftsgebühr von 121 Euro. Ein Gegenstandswert von 10.000 Euro würde eine Auskunftsgebühr in Höhe von 196 Euro und ein Gegenstandswert von 50.000 Euro eine Gebühr von 456 Euro kosten. Zeitgebühr: Wenn der Gegenstandswert auch durch eine Schätzung nicht festgelegt werden kann, so wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro in Rechnung gestellt. Die steuerliche Auskunftsgebühr ist vom Antragsteller vorab zu zahlen. Die Zahlung hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch das Finanzamt zu erfolgen. Zieht der Antragsteller seinen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft vor Erteilung dieser Auskunft zurück, kann die Gebühr ermäßigt werden. Dies liegt im Ermessen der erteilenden Stelle. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrech...skunft.htm BMF-Schreiben: http://www.bundesfinanzministerium.de/la...onFile.pdf Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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verbindliche Auskunft - Clematis - 27.07.2007, 20:53
RE: verbindliche Auskunft - Lemgun - 27.07.2007 21:22
RE: verbindliche Auskunft - Clematis - 27.07.2007, 21:37
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