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Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
14.10.2009, 22:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2009 22:34 von Lemgun.)
Beitrag: #3
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Vielen Dank für die raschen Anmerkungen, Zaunkönig.

zu 1.: Das ist mir bewusst, aus der OHG wird e.K., ich seh da aber kein Problem.

zu 2.: Die Senioren vertrauen darauf, das Junior im Falle des Falles das Grundstück zurückgibt und sind sich des Risikos bewusst.

zu 3.: Die Betriebsaufspaltung würde ich verneinen mangels personeller Verpflechtung, die dann nicht mehr besteht. Betriebsunternehmen: Junior, Besitzunternehmen: nicht Junior

Zu der Nach- und Nach- Lösung:
Junior arbeitet schon lange in leitender Position in der OHG als Angestellter mit, hat auch die fachlichen Voraussetzungen der Branche. Nun ist der Vater ist schwer krank und die Zeit drängt. Erst jetzt, wo es fast zu spät ist, werden unsere früheren Beratungsversuche erhört, sich rechtzeitig un die Unternehmensnachfolge zu kümmern. Gesellschaftsvertrag der OHG sagt aus, dass bei Ausscheiden des Vaters durch Tod lediglich ein Abfindungsanspruch zu Buchwerten besteht, Junior also nicht in die OHG reinkommt. Der Onkel will nicht mehr arbeiten und Kohle sehen...

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - Lemgun - 14.10.2009 22:30

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