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(Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
14.10.2009, 12:00
Beitrag: #19
RE: (Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
Hallo,

Abtretung sollte möglich sein. Wird aber etwas komplizierter, wenn verschiedene Finanzämter ggfls. in verschiedenen Bundesländern beteiligt sind.
Die Verwaltung tut sich da nicht immer leicht.


Ansonsten habe ich hier noch eine kleine Zusammenfassung zum Thema.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: (Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG - zaunkönig - 14.10.2009 12:00

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