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Veräußerungsgeschäft.
27.07.2007, 20:21
Beitrag: #10
RE: Veräußerungsgeschäft.
Clematis schrieb:Du muss hier aufteilen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, anhand des Verkehrswertes.

zB. Verkehrswert 500.000, Übernommmene Schuld 300.000
Dann wurden 3/5 des Hauses entgeltlich und 2/5 unentgeltlich erworben.

Veräusserungspreis = 300.000
./. 3/5 der Anschaffungskosten
./. 3/5 der Herstellungskosten (Moder´nisierung)
./. 3/5 der Anschaffungsnebenkosten
+ 3/5 der inanspruch genommenen Afa
= stpfl Veräusserungsgewinn

Das ganze ist ganz gut dargestellt im BMF vom 13.1.1993, RZ 23!

Danke Clematis,
dies müßte also so der Steuerberater dem Steuerpflichtigen darlegen.

Dies werde ich ihm sagen.

Soll er sich also diese Auskunft einholen.

Nochmals danke.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 27.07.2007, 19:10
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