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Veräußerungsgeschäft.
27.07.2007, 20:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2007 20:17 von Lemgun.)
Beitrag: #9
RE: Veräußerungsgeschäft.
Aus Sicht des Steuerpflichtigen wird das oft so gesehen.

Wie geschrieben, eine Schenkung ist das nicht, wenn die Grundschuld übernommen wird. Und seit 1997 dürfte einiges an Afa gelaufen sein.

Gut dargestellt ist das auch im BMF-Schreiben zur vorweggenommenen Erbfolge aus 1993.

Edit: Da war jemand schneller. Smile

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 27.07.2007, 19:10
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