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Veräußerungsgeschäft.
27.07.2007, 20:15
Beitrag: #8
RE: Veräußerungsgeschäft.
Du muss hier aufteilen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, anhand des Verkehrswertes.

zB. Verkehrswert 500.000, Übernommmene Schuld 300.000
Dann wurden 3/5 des Hauses entgeltlich und 2/5 unentgeltlich erworben.

Veräusserungspreis = 300.000
./. 3/5 der Anschaffungskosten
./. 3/5 der Herstellungskosten (Moder´nisierung)
./. 3/5 der Anschaffungsnebenkosten
+ 3/5 der inanspruch genommenen Afa
= stpfl Veräusserungsgewinn

Das ganze ist ganz gut dargestellt im BMF vom 13.1.1993, RZ 23!

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LG
Clematis
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 27.07.2007, 19:10
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Clematis - 27.07.2007 20:15
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