Veräußerungsgeschäft.
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27.07.2007, 20:15
Beitrag: #8
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Du muss hier aufteilen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, anhand des Verkehrswertes.
zB. Verkehrswert 500.000, Übernommmene Schuld 300.000 Dann wurden 3/5 des Hauses entgeltlich und 2/5 unentgeltlich erworben. Veräusserungspreis = 300.000 ./. 3/5 der Anschaffungskosten ./. 3/5 der Herstellungskosten (Moder´nisierung) ./. 3/5 der Anschaffungsnebenkosten + 3/5 der inanspruch genommenen Afa = stpfl Veräusserungsgewinn Das ganze ist ganz gut dargestellt im BMF vom 13.1.1993, RZ 23! ----------------- LG Clematis |
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