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Veräußerungsgeschäft.
27.07.2007, 19:29
Beitrag: #5
RE: Veräußerungsgeschäft.
Lemgun schrieb:
Zitat:Antwort des Steuerberaters war, hier läge eine gemischte Schenkung vor, da ja eine Grundschuld mit übertragen wurde.

Genau das ist schon die Lösung.

Eine reine Schenkung liegt nur vor, wenn es voll unentgeltlich war.
Die Übernahme der Grundschuld stellt Entgelt dar.
Insoweit ist § 23 erfüllt.
Mal im Volksmund:
"Du bekommst das Grundstück, wenn du mein Darlehen abbezahlst."
Ob ich nun einen Kaufpreis überweise oder das Darlehen bediene, ist doch in der Auswirkung gleich.

Wäre es Betriebsvermögen, kann es kein § 23 sein, sondern z.B. § 15 vorrangig. Da gibt es auch keine Fristen.
§ 23 greift nur bei privaten Immobilien, und mit Einschränkungen bei Selbstnutzung. Da die Immobilie vermietet war und somit der Erzielung von Einkünften gedient hat, braucht man Selbstnutzung gar nicht zu prüfen, klassischer § 23.

Ich weiß, ich begebe mich hier aufs Glatteis.

Aber trotzdem.

Das Haus ist mehr wert als die Grundschuld.(w.z.b.w.)

Angenommen das ist so.

Veräußerunggeschäft wäre doch
Verkaufspreis
minus Anschaffungskosten (Modernisierung für 300000)
minus Nebenkosten


Wenn nun das Gebäude erstmal für 300000€ (Grundschuld) wohnfähig gemacht wurde?

dann wären doch die steuerpflichtigen Einkünfte gleich Null bei einer Veräußerung, denn der Wert des Hauses wäre Anschaffung plus Kosten der Modernisierung.

Wo liegt mein Denkfehler?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 27.07.2007, 19:10
RE: Veräußerungsgeschäft. - Hans-Christian - 27.07.2007 19:29
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 28.07.2007, 18:50

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